Haustieren in das Feriendorf
Der Eintritt mit Haustieren in das Feriendorf untersteht den darunter
liegenden Regeln:
- Haustiere sind erlaubt nur in einigen Typologien von
Unterkünften (Trilocali, Bilocali, Mini Chalet) und nur in begrenzten
Anzahl vorhanden, d.h. max ein Haustier pro Einheit. Wegen Änderungen
über die Anzahl wendet man sich an die Direktion.
- Die Anwesenheit von
Haustieren muss bei Buchung angegeben werden.
-
Der Eintritt von Tieren
muss von der Direktion berechtig werden.
-
Die Tiere, welche den gefährlichen
Rassen angehören, werden sofort vom Feriendorf verwiesen.
-
Während des Check-In
soll der Besitzer den Tierimpfschein zeigen.
-
Die Haustiere müssen an
der Leine geführt werden.
-
Die Tierbesitzer müssen sich um ihr Haustier
kümmern, den Hundedreck entsorgen, so dass es keine Probleme mit anderen
Gästen entstehen.
-
Der Besitzer hat völlige Verantwortung für sein Haustier.
-
Für eventuelle
Schäden, die von einem Tier an Personen sowie an Strukturen des Feriendorf
verursacht werden, kommt der Besitzer auf.
-
Es ist verboten die Tiere
zun Kinderspielpark, Restaurant, Schwimmbad, Bar und Supermarkt zu
führen.
-
Es
ist verboten die Tiere zum Strand zu führen.
- Es ist verboten die Tiere
alleine in den Unterkünfte zu lassen.
-
Es ist die Pflicht des Besitzers
hygienische Norme während des Aufenthaltes innen den Unterkünfte zu achten.